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Der "Kinderregress" in der Steiermark und Kärnten: Kostenersatzpflicht von Kindern bei Heimunterbringung ihrer Eltern

EF Kurz gesagtSozialrechtBirgit SchrattbauerEF-Z 2013/41EF-Z 2013, 62 - 64 Heft 2 v. 1.3.2013

Normen: § 28 Z 2a StSHG; §§ 4 ff StSHG-DVO; § 48 Abs 1 K-MSG; § 48 Abs 1a K-MSG; §§ 5 ff K-SKBVO; § 234 ABGB; Art 7 Abs 1 B-VG

Schlagwörter:

stationäre Pflege; Kostentragung; Angehörigenregress; Sozialpolitik; Kärnten; Steiermark; Unterhaltspflicht der Kinder; Höhe der Ersatzpflicht; Gleichheitssatz;

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