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Vom MSA zum KSÜ: Aber die Obsorge bleibt

FamilienrechtJudikaturDr. Marco Nademleinsky, RA (Anmerkung)EF-Z 2012/150EF-Z 2012, 235 - 237 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob aufgrund einer geänderten Rechtslage von MSA zum Haager Kinderschutzübereinkommen die kraft Gesetz bestehende Obsorge mit Inkrafttreten des letztgenannten Normengebildes wechselt.

Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 2 IPRG; Art 16 Abs 1 KSÜ

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