Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung klärt der OGH die Frage, ob Eigenentnahmen eines Geschäftsführers unter allen Umständen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage eines unterhaltspflichtigen Geschäftsführers darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB