§ 2 Abs 1 Z 7a NÄG; § 3 Abs 2 Z 1 lit c NÄG; § 93 Abs 2 ABGB; § 7 EPG; Art 8 EMRK
Der vorliegende Beitrag führt die Entscheidungsgründe eines aktuellen VfGH-Beschlusses an, in dem dieser erstmals das Namensrecht der eingetragenen Partnerschaften auf den Prüfstand der Verfassung stellt.