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Gewaltschutz und prozessuale Handlungsfähigkeit

ZivilprozessrechtAufsatzMag. Susanne Beck, Richterin am Bezirksgericht DöblingEF-Z 2011/128EF-Z 2011, 211 - 213 Heft 6 v. 1.11.2011

§ 154 Abs 3 ABGB; § 382b EO; § 140 Abs 3 ABGB; § 2 ZPO; § 271 Abs 1 ABGB; ߧ 44 AußStrG

Im vorliegenden Beitrag untersucht die Autorin die prozessualen Besonderheiten im Verfahren zur Wegweisung eines gewalttätigen Jugendlichen zum Schutz seiner Angehörigen. Sie stellt die Prozessfähigkeit von Jugendlichen in Gewaltschutzverfahren dar und weist insbesondere auf die Notwendigkeit der Bestellung eines Kollisionskurators hin.

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