§ 140 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich das erkennende Gericht vertiefend der Frage zu, welche Beobachtungszeiträume in Hinblick auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage bei Einkünften selbständiger und unselbständiger Natur einschlägig sind.