Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Urteilsfähigkeit eines fünfjährigen Kindes iZm einem Verfahren einer Kindesentführung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: ߧ 105 AußStrG; ߧ 111a AußStrG; ÜArt 13 HKÜ
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Urteilsfähigkeit eines fünfjährigen Kindes iZm einem Verfahren einer Kindesentführung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: ߧ 105 AußStrG; ߧ 111a AußStrG; ÜArt 13 HKÜ
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