Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte das erkennende Gericht die Unterhaltsbemessungsgrundlage eines Verpflichteten, der sich ein Fruchtgenussrecht an einer Wohnung "ablösen" lässt, zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 94 ABGB
Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte das erkennende Gericht die Unterhaltsbemessungsgrundlage eines Verpflichteten, der sich ein Fruchtgenussrecht an einer Wohnung "ablösen" lässt, zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 94 ABGB