Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt einen Unterhaltsvergleich über die Scheidungsfolgen in Hinblick auf seine Qualifikation als Umgehungsgeschäft. Bedarf es einer Anfechtung des Rechtsgeschäfts und sind vertragliche Unterhaltsvereinbarungen iFe Notariatsakts zu schließen?
Rechtsgrundlagen: § 55a EheG; § 916 ABGB