Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen schlichtem Miteigentum und dem Wohnrecht vor allem hinsichtlich der Frage, ob die Erben die Aufhebung im Weg der Teilungsklage auch gegen den Willen des überlebenden Ehegatten durchzusetzen vermögen.
Rechtsgrundlagen: § 758 ABGB; § 825 ABGB