Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob zweckverfehlte Aufwendungen für eine Liegenschaft Gegenstand einer Kondiktion sein können. Weiters war die Passivlegitimation der Schwiegermutter fraglich, die gemeinsam mit der ehemaligen Frau Eigentümerin der betroffenen Liegenschaft ist. Darüber hinaus führt das erkennende Gericht die Benützungsregelung an der Liegenschaft in Hinblick auf den Bereicherungsanspruch einer Analyse zu.