Zusammenfassung: Vorliegende Rechtssache widmet sich der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung vor Ablauf ihrer Geltungsfrist. Dabei wird klargestellt, dass ein Wegfall der Gefährdung, nicht aber der Wegfall wegen geänderter Beweislage eine Aufhebung rechtfertigt. Susanne Beck geht auf die Entscheidung im Rahmen einer Anmerkung weiter ein.
Rechtsgrundlagen: § 399 Abs 1 EO; § 530 ZPO