Zusammenfassung: Thomas Bauer widmet seinen Beitrag der Frage, ob in Anbetracht bisheriger Rechtsprechung und der geänderten Rechtslage eine einstw. Verfügung bis zur Beendigung eines Hauptverfahrens erlassen werden kann, das im Zeitpunkt der Entscheidung über den Sicherungsantrag noch gar nicht eingeleitet worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO

