Hans Hoyer widmet sich kritisch der Argumentation der OGH Judikate 3 Ob 134/09s und 7 Ob 237/99z hinsichtlich der Frage, inwiefern die Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten beeinflusst wird, wenn das zu betreuende Kind aus der Ehe mit einem anderen Mann stammt.
OGH 3 Ob 134/09s; OGH 7 Ob 237/99z

