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Verweigerung des Geschlechtsverkehrs als Eheverfehlung

EherechtJudikaturEF-Z 2010/41EF-Z 2010, 73 Heft 2 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache war fraglich, ob die Verweigerung sadomasochistischer Sexualpraktiken als Eheverfehlung anzusehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 49 EheG

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