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Kostenersatzpflicht im neuen "Erbrechtsstreit" (I)

Rechtsprechung Kosten und GebührenErbrechtAnmerkung von HR d. OGH Dr. Edwin GitschthalerEF-Z 2009/149EF-Z 2009, 232 - 234 Heft 6 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage des Kostenersatzes in einem Erbrechtsverfahren zu behandeln, wobei dies in Anbetracht der zwingenden Anwendung der Billigkeitsklausel des ߧ 78 Abs 2 Satz 2 AußStrG bei gegebener Voraussetzung getan wurde. Mit einer Anmerkung von Edwin Gitschthaler. Mit einer Anmerkung von Edwin Gitschthaler.

Rechtsgrundlagen: ߧ 49 AußstrG; ߧ 78 AußstrG; ߧ 161 AußstrG

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