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Belastungs- und Veräußerungsverbot nach Ehescheidung

RechtsprechungEherechtMit einem Praxistipp v. Dr. Johann Höllwerth, HR d. OGHEF-Z 2009/74EF-Z 2009, 103 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 364c ABGB

Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, welches zwischen Ehegatten vereinbart und bücherlich eingetragen ist, auch nach rechtskräftiger erfolgter Ehescheidung und abgeschlossener nachehelicher Vermögensaufteilung seine Rechtswirkung verliert. Mit einem Praxistipp von Dr. Höllwerth.

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