§ 364c ABGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, welches zwischen Ehegatten vereinbart und bücherlich eingetragen ist, auch nach rechtskräftiger erfolgter Ehescheidung und abgeschlossener nachehelicher Vermögensaufteilung seine Rechtswirkung verliert. Mit einem Praxistipp von Dr. Höllwerth.