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Anti-Stalking-Gesetz: Drohung genügt

ZivilprozessrechtJudikaturMag. Susanne Beck, BG Döbling (Anmerkung)EF-Z 2008/140EF-Z 2008, 228 - 229 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 382g EO

Die vorliegende höchstrichterliche Entscheidung enthält Klarstellungen zur Anti-Stalking-Bestimmung des § 382g EO zu Gunsten des Schutzes der betroffenen Person. In einer Anmerkung wird das Urteil analysiert und es werden weitere Überlegungen angeführt.

OGH 28.4.2008, 2 Ob 82/08k

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