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Nur beschränkte Rückwirkung einer (pflegschaftsgerichtlichen) Genehmigung

PflegschaftsrechtJudikaturEF-Z 2008/134EF-Z 2008, 221 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 154 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung 6 Ob 7/08k stellte der OGH klar, inwiefern eine nachträgliche Genehmigung eines schwebend wirksamen Geschäftes (hier: eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung) gegenüber Dritten Wirksamkeit entfaltet.

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