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Unterhaltspflichtiger hat Arbeitnehmerveranlagung jährlich zu beantragen

RechtsprechungSteuerrechtEF-Z 2008/109EF-Z 2008, 185 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 140 ABGB

Der OGH hatte zu entscheiden, ob einem unterhaltspflichtigen Vater die fünfjährige Frist nach § 41 Abs 2 EStG 1988 für die Stellung eines Antrags auf Lohnsteuerrückvergütung zusteht.

OGH 15.5.2008, 7 Ob 97/08b

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