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Ist fehlende Jungfräulichkeit ein Eheaufhebungsgrund?

EherechtAufsatzUlrike Aichhorn, Universität SalzburgEF-Z 2008/78EF-Z 2008, 134 - 136 Heft 4 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Die Autorin behandelt anhand eines französischen Anlassfalles, ob nach österreichischem Recht fehlende Jungfräulichkeit der Braut ein Eheaufhebungsgrund sein kann. Es wird dem Leser ein Sachverhalt geschildert - die Braut belügt den Bräutigam über ihre Jungfräulichkeit - und diskutiert sodann anhand §§ 37 f EheG die Möglichkeit einer Eheaufhebung.

Rechtsgrundlagen: § 37 EheG; § 38 EheG

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