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Rechtsprechung - Der Entscheidungsgegenstand im Unterhaltsbemessungsverfahren

UnterhaltsrechtAnm von Edwin GitschthalerEF-Z 2007/133EF-Z 2007, 226 - 227 Heft 6 v. 1.11.2007

§ 140 ABGB; § 58 JN; § 94 ABGB; § 66 EheG

Der Entscheidungsgegenstand im Unterhaltsbemessungsverfahren ist mit dem 36-fachen Betrag der strittigen Unterhaltsbeiträge zu bemessen. Bei Unterhaltsansprüchen mehrerer Kinder kommt eine Zusammenrechnung der Ansprüche nicht in Betracht.

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