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Rechtsprechung - Hohes Alter und Gebrechlichkeit - kein Nottestament

ErbrechtEF-Z 2007/114EF-Z 2007, 185 - 187 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Für die Gültigkeit eines Nottestaments reicht allein das hohe Alter oder die Gebrechlichkeit des Erblassers nicht aus. Vielmehr ist es wichtig, dass der Erblasser von Todesgefahr oder Verlust der Testierfähigkeit bedroht ist.

Rechtsgrundlagen: § 597 ABGB

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