Zusammenfassung: Der BGH konkretisiert, welchem Elternteil die Geldunterhaltspflicht für das Kind bei abwechselnder Betreuung durch beide Elternteile obliegt.
Rechtsgrundlagen: §§ 1601 ff BGB
Zusammenfassung: Der BGH konkretisiert, welchem Elternteil die Geldunterhaltspflicht für das Kind bei abwechselnder Betreuung durch beide Elternteile obliegt.
Rechtsgrundlagen: §§ 1601 ff BGB
