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E 62 Berücksichtigung des Wunsches des mündigen Kindes bei Obsorgeregelungen

FamilienrechtEF-Z 2007/62EF-Z 2007, 98 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 176 ABGB

Dem ernstlichen Wunsch eines mündigen Kindes nach einem Obsorgewechsel ist tunlichst Folge zu leisten.

OGH 28.11.2006, 1 Ob 248/06m

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