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Besuchsbegleiter hat Parteistellung

FamilienrechtEF-Z 2007/6EF-Z 2007, 20 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die besuchsbegleitende Organisation besitzt bei der Regelung der Besuchsrechte sowohl Parteistellung wie auch Rechtsmittelbefugnisse.

Rechtsgrundlagen: § 111 AußStrG nF

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