Zusammenfassung: Die Ausgaben des Unterhaltsschuldners für einen Kuraufenthalt können als Abzugsposten bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB
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Zusammenfassung: Die Ausgaben des Unterhaltsschuldners für einen Kuraufenthalt können als Abzugsposten bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB
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