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Kuraufenthaltskosten abzugsfähig

FamilienrechtEF-Z 2006/75EF-Z 2006, 127 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die Ausgaben des Unterhaltsschuldners für einen Kuraufenthalt können als Abzugsposten bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB

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