§ 140 ABGB; § 41 ZPO
Ein minderjähriges Kind kann einen Kostenersatzanspruch für angefallene Anwaltsspesen im Rahmen eines Unterhaltsverfahren nur bei besonderen " schwierigen" Fällen geltend machen.
OGH 31.08.2006, 6 Ob 183/06i
§ 140 ABGB; § 41 ZPO
Ein minderjähriges Kind kann einen Kostenersatzanspruch für angefallene Anwaltsspesen im Rahmen eines Unterhaltsverfahren nur bei besonderen " schwierigen" Fällen geltend machen.
OGH 31.08.2006, 6 Ob 183/06i