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Zur Verjährung von Unterhaltsrückgriffsansprüchen gegen den Unterhaltspflichtigen

FamilienrechtEdwin Gitschthaler (Glosse)EF-Z 2006/50EF-Z 2006, 90 - 91 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 140 ABGB; § 1042 ABGB

Unterhaltsrückgriffsansprüche gegen den Unterhaltsschuldner verjähren innerhalb von drei Jahren.

OGH 19.06.2006, 8 Ob 68/06t

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