§ 14 MRG
Auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten besitzen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag; dieses Eintrittsrecht setzt nicht zwangsläufig eine sexuelle Beziehung, aber ein eheähnliches Zusammenleben voraus.
§ 14 MRG
Auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten besitzen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag; dieses Eintrittsrecht setzt nicht zwangsläufig eine sexuelle Beziehung, aber ein eheähnliches Zusammenleben voraus.