Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Patientenverfügungsgesetz sowie das durch das SWRÄG 2006 geschaffene Institut der Vorsorgevollmacht einen Beitrag zur höheren Planungssicherheit am Lebensende leisten können. Im ersten Teil seines Beitrags beschreibt Bernat die Entwicklungsgeschichte des Patientenverfügungsgesetzes und nimmt zu den verschiedenen Verbindlichkeitsgraden von Patientenverfügungen Stellung.