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Erwerb von Wohnungseigentum an Kfz-Abstellplätzen bei Löschung und Neubegründung von Wohnungseigentum

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/142ecolex 2026, 264 Heft 4 v. 27.4.2026

1. Nach § 5 Abs 2 WEG 2002 kann Wohnungseigentum an einem Kfz-Abstellplatz bis zum Ablauf von drei Jahren nach Begründung von Wohnungseigentum an der Liegenschaft nur von einer Person oder Eigentümerpartnerschaft erworben werden, der Wohnungseigentum an einer Wohnung oder einem selbständigen Geschäftsraum der Liegenschaft zukommt.

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