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EuGH-Leitlinien zu Eigenart bei Katalogdesigns und Modetendenzen im Designrecht

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBirgit Kapeller-Hirschecolex 2026/121ecolex 2026, 213 - 214 Heft 3 v. 27.3.2026

1. Für den Schutz eines UGM ist über Neuheit und Eigenart hinaus kein Nachweis eines Mindestmaßes an Gestaltung erforderlich.

2. Der bloße Umstand, dass Erscheinungsmerkmale eines UGM durch Lieferantenkataloge im Voraus festgelegt sind und Änderungen vorgegebene Bauelemente lediglich punktuell betreffen, steht der Eigenart nicht entgegen.

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