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Keine explizite Bestätigung der Vollstreckbarkeit in Urkunde über den Rechtsübergang erforderlich

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturNora Perchthalerecolex 2026/110ecolex 2026, 194 - 195 Heft 3 v. 27.3.2026

1. Eine über die Bestätigung des Rechtsübergangs hinausgehende explizite Erklärung über die sich aus § 9 EO ergebende Rechtsfolge dieses Rechtsübergangs, nämlich, dass die betriebene Forderung nun "zugunsten der Klägerin vollstreckbar" sei, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht erforderlich.

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