Wettbewerbsrechtliche Kronzeugenprogramme sind essenzielle Instrumente zur Aufdeckung geheimer Kartelle. Um die Wirksamkeit der Kronzeugenprogramme zu gewährleisten, sehen das europäische und das österreichische Wettbewerbsrecht besondere Schutzmechanismen vor, bspw jenen zum Schutz von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen. Strittig ist, ob dieser Schutz auch dann greift, wenn Strafverfolgungsbehörden im Wege der Amtshilfe auf Kronzeugenerklärungen zugreifen wollen. Dazu erging kürzlich im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (FN ) ein EuGH-Urteil.

