Arbeitnehmer können grundsätzlich gekündigt werden, ohne dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verfahren einhalten müsste. Bei besonders kündigungsgeschützten Personen ist das anders. Probleme treten in der Praxis dann auf, wenn dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Kündigungsschutz nach dem BEinstG zuerkannt wird, der vor den Kündigungszeitpunkt zurückwirkt.
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