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Präklusion von Deckungsansprüchen bei qualifizierter Deckungsablehnung nach § 12 Abs 3 VersVG Wie überzeugend sind die verfassungsrechtlichen Bedenken des OGH in 7 Ob 110/25i?

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzJan Philipp Meyerecolex 2026/4ecolex 2026, 12 - 15 Heft 1 v. 5.2.2026

Der OGH hat unlängst Bedenken an der Verfassungskonformität des § 12 Abs 3 VersVG geäußert und gem Art 140 B-VG dessen Aufhebung durch den VfGH beantragt. Anlass ist eine aoRev in einer Deckungsstreitigkeit: Der beklagte VR dürfte die Deckung ua unter Berufung auf ein Fehlverhalten des VN abgelehnt und diese Ablehnung mit einem § 12 Abs 3 VersVG entsprechenden Hinweis (Präklusion der Ansprüche bei unterbleibender Klagseinbringung binnen Jahresfrist) versehen haben. Die Vorinstanzen haben jeweils Präklusion angenommen. Ob die Annahme einer eingetretenen Präklusion für das Verfahrensergebnis schlussendlich entscheidungserheblich ist, kann nicht beurteilt werden. (FN ) An der gegenständlichen E verwundert nicht nur, dass der OGH die Vorschrift, mit der es sich in den vergangenen Jahren häufiger beschäftigt hat, ohne nähere Begründung dieses Kurswechsels auf Grundlage einer aoRev aufgreift. Überraschend erscheint va die Deutlichkeit, mit welcher der OGH nun eine Verfassungswidrigkeit annimmt.

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