Der generelle Ausschluss von geschlechtsangleichenden Operationen in der Krankenversicherung kann zu einer verpönten Diskriminierung von trans und intersexuellen Personen führen. § 1c VersVG schützt nämlich nicht nur Männer und Frauen vor Ungleichbehandlungen, sondern fallen auch die Intersexualität und Transidentität unter den Begriff
Schlagwörter:

