Durch den Data Act sollen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Union gestärkt werden. Die Weitergabe von Daten von Dateninhabern zu -empfängern ist dabei das entscheidende Moment. Bisher Systeme, in denen einzig die Hersteller auch weiterführende Leistungen für ihre Produkte anbieten können, sollen dadurch werden, dass Datenempfänger Daten der Produkte und Dienstleistungen weiterverwenden dürfen, um eigene Leistungen entwickeln und verbessern zu können. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den zwischen Dateninhaber und -empfänger zu schließenden Datenweitergabevereinbarungen, Gegenleistungen für die Datenweitergabe, Streitbeilegungsstellen und den zulässigen Schutzvorkehrungen vor missbräuchlicher Datenweiterverwendung.

