Die von der Kommission eingesetzte Expertengruppe hat in einem mehrjährigen Prozess an der Erstellung von Mustervertragsklauseln in den Bereichen Datenzugang und Datennutzung sowie von Standardvertragsklauseln für Verträge über Cloud-Computing gearbeitet. Am 2. 4. 2025 wurde von der Kommission der veröffentlicht. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in einer Stellungnahme am 8. 7. 2025 einige Bedenken insb im Hinblick auf Verständlichkeit und Struktur sowie mangelnde Klarstellungen iZm personenbezogenen Daten geäußert und eine Überarbeitung der Vertragsklauseln angeregt. Dieser Beitrag gibt den Stand der Rechtslage am 1. 8. 2025 wieder, die endgültige Fassung der von der Kommission empfohlenen Vertragsklauseln gemäß Art 41 Data Act muss vor dem 12. 9. 2025 vorliegen.

