Fernwärme befindet sich auf dem Vormarsch - eine Entwicklung, die durch die im Unionsrecht vorgesehenen Stilllegungspläne für Erdgasverteilnetze zusätzlich begünstigt wird. Wärmenetze sind in der Regel lokal oder regional begrenzt und stehen im Eigentum vertikal integrierter Versorgungsunternehmen. Sie bilden in aller Regel ein natürliches Monopol für den Wärmetransport. Drittanbieter von Wärme haben derzeit kein gesetzliches Recht auf Zugang zur Wärmenetzinfrastruktur. Das könnte sich bald ändern.

