Aufwendungen einer im Unionsausland vorgenommenen medizinisch unterstützten Fortpflanzung (muF) sind in Österreich nicht als außergewöhnliche Belastung (agB) gem § 34 EStG zu berücksichtigen, wenn die muF nach dem FMedG im Inland unzulässig ist.
RV/7100935/2024

