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Gerichtsstandsvereinbarung in AGB bei laufender Geschäftsbeziehung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2025/307ecolex 2025, 574 Heft 8 v. 25.8.2025

Unter "Gepflogenheiten" iSd Art 25 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 wird eine zw den konkreten Parteien regelmäßig beachtete Praxis verstanden. Ob eine in einem konkreten Fall geübte Praxis, die Dauer der Geschäftsbeziehung und deren Intensität ausreichen, damit eine der Parteien auf eine bestimmte Form als "die übliche" vertrauen darf, richtet sich nach den konkreten Umständen des zu beurteilenden Einzelfalls.

10 Ob 32/25s

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