Damit ein Mietvertrag wirksam befristet ist, muss schriftlich ein Endtermin vereinbart werden. Dieser Endtermin muss sich aus dem Vertrag selbst ergeben und entweder als Datum oder durch eine feste Frist bestimmt sein. Entscheidend ist, dass der Mieter schon beim Abschluss des Vertrags wissen können muss, dass das Mietverhältnis automatisch zu diesem Zeitpunkt endet. Ob ein solcher Endtermin vereinbart wurde, ist durch Auslegung des Vertragsinhalts zu klären.

