Mit der E (FN ) hat der EuGH grundsätzliche Aussagen zur Verbrauchereigenschaft von Nachwuchssportlern getroffen und die Voraussetzungen für eine unionsrechtliche Missbrauchskontrolle langfristiger Sportförderungsverträge konkretisiert. Im Zentrum steht ein Vertrag, der von einer lettischen Gesellschaft mit einem minderjährigen Basketballspieler abgeschlossen wurde und eine langjährige prozentuale Beteiligung an dessen späteren Einkünften vorsah. Die E schafft Klarheit in einem bislang unionsrechtlich kaum durchdrungenen Bereich - dem Vertragsverhältnis zwischen Talentscouting-, Förder- oder Berater-Agenturen und minderjährigen Sportlern und Sportlerinnen.

