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Der Cloud-Service-Anbieter bringt mit seiner Dienstleistung kein Speichermedium in Verkehr

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtKurzbeitragAufsatzMarkus Albrecht, Bernhard Tonningerecolex 2025/153ecolex 2025, 286 - 288 Heft 4 v. 18.4.2025

Die Frage, ob Anbieter von Cloud-Services für die von ihnen erbrachte Dienstleistung eine Speichermedienvergütung schulden, beschäftigt mittlerweile schon seit mehr als fünf Jahren die Gerichte. Im Jahr 2022 hat sich auch der EuGH mit Teilaspekten dieser Frage auseinandergesetzt. Im Lichte dieser Rechtsprechung wurde in Deutschland mittlerweile rechtskräftig judiziert, dass Cloud-Service-Anbieter keine Vergütung für die von ihren Nutzern in der Cloud gespeicherten Privatkopien schulden. In Österreich ist bislang noch keine höchstgerichtliche Entscheidung über eine Vergütungspflicht von Cloud-Services ergangen. Die Autoren dieses Beitrags haben bereits im Jahr 2020 (FN ) argumentiert, warum Cloud-Services nicht von der Pflicht zur Zahlung der SMV erfasst sind. Ob diese Rechtsansicht im Lichte der seither ergangenen Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, ist Gegenstand dieses Beitrags.

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