In der Regel werden Betriebsräte durch die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen kostenlos beraten und vertreten. Fallweise werden derartige Leistungen aber auch kostenpflichtig durch direkt vom Betriebsrat beauftragte Dienstleister:innen (bspw Rechtsanwält:innen) erbracht. Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese Kosten aus den Mitteln des Betriebsratsfonds bestritten werden?

