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Rechtsberatungskosten und Betriebsratsfonds Dürfen Kosten für Rechtsberatung aus dem Betriebsratsfonds bestritten werden?

ArbeitsrechtBeitragAufsatzThomas Majorosecolex 2025/120ecolex 2025, 220 - 222 Heft 3 v. 27.3.2025

In der Regel werden Betriebsräte durch die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen kostenlos beraten und vertreten. Fallweise werden derartige Leistungen aber auch kostenpflichtig durch direkt vom Betriebsrat beauftragte Dienstleister:innen (bspw Rechtsanwält:innen) erbracht. Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese Kosten aus den Mitteln des Betriebsratsfonds bestritten werden?

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