Der ist nach dem OGH (FN ) geprägt. Da an die Qualifikation als faktischer Geschäftsführer weitreichende (nachteilige) Rechtsfolgen geknüpft sind, ist die Determinierung der Rechtsfigur der faktischen Geschäftsführung in der Praxis wenig überraschend mit Unsicherheiten verbunden. Der folgende Beitrag gibt daher - unter Außerachtlassung der Literatur (FN ) - einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung. Im ersten Teil stellen wir den vom OGH bisher judizierten Begriffsinhalt dar. Im zweiten Teil geben wir einen Überblick über jene Sachverhaltselemente, die den OGH zur (Nicht-)Annahme einer faktischen Geschäftsführung bewogen haben.

