Für die Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer nach Art 24 Abs 2 DSA sind sämtliche Nutzer einzubeziehen, die den auf einer Plattform angezeigten Inhalten ausgesetzt sind. Eine Differenzierung nach Eigenhandel und Drittanbietern oder der Ausschluss bestimmter Nutzergruppen, etwa unregistrierter Nutzer oder Nutzer ohne geschäftliche Interaktion, ist unzulässig.

