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Stufenklage im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungsanspruch nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/390ecolex 2025, 725 Heft 10 v. 29.10.2025

Die Möglichkeit, eine bloße Rechnungslegung im Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 durchzusetzen, hindert die Möglichkeit zur Einbringung einer Stufenklage im streitigen Verfahren nicht. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Stufenklage eine solche gegen die Verwalterin der Liegenschaft einbringen.

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